§1
Auf- / Abbau meiner Technik dauert je 30 bis 60
Minuten je nach Aufwand der gebuchten Technik.
Dieses erfolgt direkt Vor und Nach der Veranstaltung.
§ 2
Für den Aufbau / Abbau meiner Technik, ist der kürzeste berollbare Weg freizuhalten. Bei Treppen oder sonstigen Hindernissen ist der Veranstalter oder dessen
Beauftragter behilflich. Für einen kostenlosen PKW Stellplatz, wird für
die Dauer der Veranstaltung gesorgt.
§ 3
Für die Technik benötigen wir eine Freigeräumte, ebenerdige, stabile, vor Nässe und Wind geschützte Stellfläche min 3m breite, 2m tiefe und 2m Höhe. Sowie
einen intakten und geprüfte nach VDE Standard 220 Volt / 16 Ampere Strom Anschluss. Dieser Anschluss darf nur von der DJ Technik genutzt werden.
§ 4
Bei eventuell anfallenden Gebühren für Wort, Musik (GEMA) sowie Strom und Stellplatz (Bühne / PKW) für meine Technik hat der Veranstalter die Kosten zu
tragen.
§ 5
Für die Verpflegung vom DJ bzw Techniker (Getränke und Essen) während der Veranstaltung, hat der Veranstalter die Kosten zu tragen.
§ 6
Die vorzeitige Kündigung des Engagement-Vertrages seitens des Veranstalters ist zulässig, jedoch wird eine Ausfallentschädigung wie folgt erhoben:
• Bei Rücktritt 6 Monate vor der Veranstaltung
30% der vereinbarten Gage.
•Bei Rücktritt 3 Monat vor der Veranstaltung
60% der vereinbarten Gage.
•Bei Rücktritt 14 Tage vor der Veranstaltung
90% der vereinbarten Gage.
Die Ausfallentschädigung ist vom Veranstalter innerhalb von
14 Tagen, nach Rücktritt vom Engagement-Vertrag zu zahlen.
Die vorzeitige Kündigung des Engagement-Vertrages seitens DJ Steve Stephan Langfermann ist zulässig.
DJ Steve vermittelt dann einen gleichwertigen DJ ist
dieses nicht möglich, dann kümmert sich der Kunde
um
Ersatz.
Regressansprüche gegen DJ Steve entfallen bei unabwendbaren Ereignissen (z.B.
Krankheit,
technischer
Ausfall, Unfall, …)
Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
über den Postweg Briefpost oder Email.: d.j.steve@gmx.de
§ 7
Die vereinbarte Gage ist Vor Ort, direkt nach dem Aufbau meiner Technik und ohne Abzüge/Skonti in Bar zu
zahlen.
§ 8
Auch wenn wir mit der Lautstärke behutsam umgehen: Unsere Beschallungsanlagen sind in der Lage, Pegel zu produzieren, die im Bereich ab 85 db(A) zu Gehörgefährdungen beim Publikum führen können!
Gegebenenfalls hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, das ein geeigneter Gehörschutz für die Gäste vor Ort bereit liegt.
§9
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht
49661 Cloppenburg.
§10
Es wird vom DJ / Techniker keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden übernommen.
§11
Der Veranstalter haftet für die persönliche Sicherheit von DJ am Veranstaltungsort, sowie für Schäden am Equipment, die durch Dritte
entstehen.
§12
Kann infolge höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Stromausfall, Stromschwankungen, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen etc.) DJ Steve Stephan Langfermann
seine Verpflichtungen aus diesem Engagement-Vertrag nicht erfüllen, so hat der Veranstalter kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Gage.
§13
Sollte einer der Punkte rechtswidrig oder nicht gültig sein,
so bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt.
01.03.2022
DJ Steve
Stephan Langfermann
Adlerstr. 10
49661 Cloppenburg
Tel. 0176 / 682 555 18
Email.: d.j.steve@gmx.de