§ 1 Auf- / Abbau der DJ Licht & Ton
Technik
Auf- / Abbau meiner Technik dauert je 30 bis 60
Minuten je nach Aufwand der gebuchten Technik.
Dieses erfolgt direkt Vor und Nach der Veranstaltung.
Für den Aufbau / Abbau meiner Technik, ist der kürzeste rollbare Weg freizuhalten. Bei Treppen oder sonstigen Hindernissen ist der Veranstalter oder dessen
Beauftragter behilflich. Für einen kostenlosen PKW Stellplatz wird für die Dauer der Veranstaltung gesorgt.
§ 2 Stellfläche der DJ Licht & Ton Technik
Für die Technik benötigen wir eine freigeräumte, ebenerdige, stabile, vor Nässe und Wind geschützte Stellfläche min 2m breite, 2m tiefe und 2m Höhe. Sowie einen
intakten und geprüfte nach VDE Standard 220 Volt / 16 Ampere Strom-Anschluss. Dieser Anschluss darf nur von der DJ Technik genutzt werden.
Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird.
§ 3 Anmeldung der Veranstaltung
Bei eventuell anfallenden Gebühren für Wort, Musik (GEMA) sowie Strom und Stellplatz (Bühne / PKW) für meine Technik hat der Veranstalter die Kosten zu
tragen.
§ 4 Catering
Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
§ 5 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns die Buchung schriftlich ( per Mail, Fax, SMS, etc. ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie eine
Auftragsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden
Vertragspartner.
§ 6 Stornierungen seitens des Veranstalters
Ab Übermittlung der Auftragsbestätigung fallen pauschal
150 Euro Stornierungsgebühren an.
Danach sind die Stornierungen wie folgt gestaffelt:
Bis 4 Monate vor dem Event 40% der Auftragssumme.
Bis 2 Monate vor dem Event 60% der Auftragssumme.
Bis 1 Monate vor dem Event 80% der Auftragssumme.
Bei weniger 14 Tage vor dem Event 100% der Auftragssumme.
Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
über den Postweg, Briefpost oder Email.: d.j.steve@gmx.de
Die Ausfallentschädigung ist vom Veranstalter innerhalb von
10 Tagen, nach Rücktritt vom Engagement-Vertrag zu zahlen.
§ 6 Stornierungen seitens des DJ
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich der DJ, einen gleichwertigen Ersatz für
den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren.
§ 7 Zahlungskonditionen
Die vereinbarte Gage ist Vor Ort, direkt nach dem Aufbau meiner Technik und ohne Abzüge/Skonti in Bar zu
zahlen.
§ 8 Lautstärke
Auch wenn wir mit der Lautstärke behutsam umgehen: Unsere Beschallungsanlagen sind in der Lage, Pegel zu produzieren, die im Bereich ab 85 db(A) zu Gehörgefährdungen beim Publikum führen können!
Gegebenenfalls hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Gehörschutz für die Gäste vor Ort bereitliegt.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht
49661 Cloppenburg.
§ 10 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine
Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
§ 11 Haftung
Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
§ 12 Besonderheiten am Veranstaltungsort
Kann infolge höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Stromausfall, Stromschwankungen, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, witterungsbedingtem Ausfall etc.) Kann der DJ
seine Verpflichtungen aus diesem Engagement-Vertrag nicht erfüllen, trägt alleine der Veranstalter Risiko. Der Veranstalter hat die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen.
§ 13 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein
Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
01.03.2022
DJ Steve
Stephan Langfermann
Adlerstr. 10
49661 Cloppenburg
Tel. 0176 / 682 555 18
Email.: d.j.steve@gmx.de